1. Geltungsbereich / Definitionen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Delikatours Anke Wright, als Veranstalter von Pauschalreisen und dem Reiseanmelder, sowie den Reisenden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im jeweiligen Reisevertrag gehen diesen AGB vor.
1.2. Delikatours wird im Rahmen dieser AGB als Delikatours oder Reiseveranstalter bezeichnet.
1.3. Reiseanmelder im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diejenige Person bezeichnet, welche Delikatours den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.4. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von dem Reiseveranstalter im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.5. Sofern der Reiseanmelder und der/die Reisende(n) nicht personenidentisch sind, haften der Reiseanmelder und der/die Rei-sende(n) für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseanmelders und/oder des/der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistun-gen des Reiseveranstalters – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit ent-sprechendem Inhalt abzugeben.
2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bietet der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages ver-bindlich an. Ein von dem Reiseanmelder gegenüber dem Reiseveranstalter oder einem Reisevermittler (z.B. Reisebüro, Onli-ne-Reiseportal) abgegebenes Angebot ist für den Reiseanmelder bindend. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch sieben Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annah-me bedürfen keiner Form.
2.3. Der Reiseveranstalter übersendet dem Reiseanmelder und/oder dem/den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reise-bestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, insbesondere Dritte welche mit der Erbringung von Leistungen durch den Reiseveranstalter beauftragt werden (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Rei-sezeitraum geltenden, aktuellen Reisebeschreibung des Reiseveranstalters und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die über die Reisebeschreibung des Reise-veranstalters bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zu diesen stehen. Etwaige derartige Vereinbarungen, Zusicherungen oder Auskünfte werden nicht Vertragsbestandteil.
2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reiseanmelder und/oder dem/den Reisenden eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt.
2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseanmelder und/oder der/die Reisende(n) innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
3. Leistungen/Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung des Reiseveranstalters für den Reisezeitraum und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell aufgeführten und ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Sonderwünsche.
3.2. Informationen über die Reise bzw. Reiseleistungen und deren Bestandteile erfolgen wenigstens im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten. Insbesondere ist über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sofern die Reise bzw. Reiseleistungen eine Beförderung im Luftverkehr einschließt.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
• die Änderung unerheblich ist und
• die Änderung vor Reisebeginn erklärt wird und
• der/die Reisende(n) in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichtet werden.
4.2. Von den Reisenden / dem Reiseanmelder kann nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu
• einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, dem Ort, Tag und der Zeit der Hin- oder Rückreise und der Zwischenstationen, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge, der Durchführung als Gruppen- oder Individualreise bzw. Gruppengröße, der Sprache in der Leistungen erbracht werden, der Eignung der Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität) oder
• dem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen einer von dem Reiseveranstalter bestimmten, angemessene Frist verlangt werden, wenn
• aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reiseanmelders / des/der Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
• das Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt.
Sofern binnen der von dem Reiseveranstalter bestimmten Frist keine Erklärung abgeben wird, gilt die Zustimmung zu der von dem Reiseveranstalter angebotenen Änderung als erteilt.
Delikatours behält sich vor, zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer der Reiseleistungen wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, wird der Unterschiedsbetrag an den Reiseanmelder erstattet. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, wird der Reisepreis in dem Verhältnis herabgesetzt, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern der Reiseanmelder und/oder der/die Reisende(n) aufgrund einer Änderung iSd. Ziffer 4.2. von dem Reisevertrag zurücktreten, wird dem Reiseanmelder ein bereits gezahlter Reisepreis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erstattet. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Preisänderungen
5.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn
• die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und
• sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
• wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und
• sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
– Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
– Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
5.2. Der Reiseanmelder bzw. der/die Reisende(n) haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich die Kosten des Reiseveranstalters für die gebuchte Reise nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer
• Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.
6. Kundengeldabsicherung
Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhält der Reiseanmelder mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Be-stätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden Namen und Kontaktdaten des Kun-dengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitgeteilt.
7. Vertragspflichten des Reiseanmelders / der Reisenden: Bezahlung
7.1. Aufgrund des Reisevertrages ist der Reiseanmelder verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 8.) zu entrichten.
7.2. Abhängig vom Buchungsweg und -zeitpunkt stehen unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Zur-Verfügung-Stellung einer bestimmten Zahlungsart. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden vor Abgabe des Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei immer mindes-tens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
8. Vertragspflichten des Reiseanmelders / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
8.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten.
8.2. Die Anzahlung beträgt 20 % bei Reisen soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.3. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor die gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, entweder durch den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler erfüllt wurden.
8.4. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zah-len. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor die gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, entweder durch den Reiseveran-stalter oder den Reisevermittler erfüllt wurden.
8.5. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestäti-gung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn 12:00 Uhr mittags, eingehend bei dem Reiseveran-stalter zu leisten. Der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor die gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6. dargestellt, entweder durch den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler erfüllt wurden.
8.6. Die Gebühren (z.B. im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10.) oder Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11.)) werden jeweils sofort fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem (geplanten) Reisebeginn 12:00 Uhr mittags, eingehend bei dem Reiseveranstalter zu leisten. Der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich.
8.7. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Rei-senden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn 12:00 Uhr mittags, eingehend bei dem Reiseveranstalter zu leisten. Der frühere Zeitpunkt ist maß-geblich.
8.8. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Anzahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
8.9. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
8.10. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung geleistet wird. Sofern der Reiseanmelder und/oder die Reisenden Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewie-sen wurde. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung verweigert wird. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichtein-lösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.
8.11. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies den Reiseveranstalter zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein den Reiseanmelder und/oder die Reisenden zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt dem Reiseanmelder und/oder den Reisenden unbenommen nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.12. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
9. Rücktritt durch den Reiseanmelder
9.1. Der Reiseanmelder kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.
9.2. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag oder eines Nichtantritts der Reise, kann der Reiseveranstalter eine angemesene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen und dessen, was der Reiseveranstalter durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben hat. Es bleibt dem Reiseanmelder und/oder den Reisenden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.3. Zur Vereinfachung vereinbaren der Reiseanmelder und der Reiseveranstalter, den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden ersparten Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt zu pauschalieren:
bei Stornierung bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab dem 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 %,
ab dem 14. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 60 %,
ab dem 3. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %,
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises.
Es bleibt dem Reiseanmelder und/oder den Reisenden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.4. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf § 651 h Abs.5 BGB hin.
10. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
10.1. Umbuchungen:
Änderungen auf Wunsch des Reiseanmelders und/oder der Reisenden in Bezug auf die gebuchten Reiseleistungen und den Reisetermin sind nach Abschluss des Reisevertrages grundsätzlich nicht möglich. Auf Anfrage kann der Reiseveranstalter jedoch prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang Änderungen der Reiseleistungen und/oder des Reisetermins entsprechend des Wunsches des Reiseanmelders und/oder der Reisenden möglich sind. Sofern der Reiseveranstalter eine entsprechende Prüfung durchführt und die gewünschten Änderungen ganz oder teilweise möglich sind, wird der Reiseveranstalter eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsänderung ggf. gegen Zahlung eines Mehrpreises an den Reiseanmelder und/oder die Reisenden übersenden. Sofern der Reiseanmelder und/oder die Reisenden daraufhin ein entsprechendes Angebot abgeben, kann der Reiseveranstalter dieses binnen angemesssener Frist annehmen oder – insbesondere im Falle zwischenzeitlicher Preisänderungen – eine neue Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsänderung ggf. gegen Zahlung eines Mehrpreises an den Reiseanmelder und/oder die Reisenden übersenden. Für die Bearbeitung der Umbuchung entstehen Zusatzkosten in Höhe von € 75,- pro Person, sofern die Buchungsänderung erfolgt.
10.2. Vertragsübertragung:
Der Reiseanmelder kann mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die dem Reiseveranstalter bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Der Reiseveranstalter kann in diesem Fall die Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
11. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
11.1. Sofern der Reiseveranstalter in einer Reiseauschreibung, oder in sonstiger Weise spätestens bevor der Reiseanmelder eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgibt, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der der Rücktritt möglich ist, hinweist, kann er, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseanttritt vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
• bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.
11.2. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Reiseveranstalter nach dem Gesetz, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert wird, vom Reisevertrag zurücktreten kann (§ 651 h Abs.4 BGB). In diesen Fällen verweisen wir wegen der Rückzahlung des bereits gezahlten Reisepreises auf die gesetzliche Vorschrift des § 651h Abs.5 BGB.
12. Haftung des Reiseveranstalters
12.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
• wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
• wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
• wenn die Reiseleistungen nicht mit unangemessener Verspätung verschafft werden.
12.2. Entfallen einzelne Reiseleistungen vollständig bzw. ersatzlos, steht dies einem Reisemangel gleich. Erbringt der Reiseveranstalter keine der geschuldeten Reiseleistungen, stellt dies eine konkludente Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar.
12.3. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und von dem Reiseveranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.4. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.5. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
• nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
12.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen dem Reiseanmelder und dem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
13. Mängelanzeige
Der Reiseanmelder bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Hierzu ist Kontakt mit der in den Reiseunterlagen oder der Reisebstätigung bezeichneten Stelle unter den dort benannten Kontaktdaten aufzunehmen. Sofern entgegen dieser Ziffer ein etwaiger Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich angezeigt wird und daher der Beschwerde nicht abgeholfen werden konnte, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz gegenüber dem Reiseveranstalter.
14. Verjährung
14.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem der unmittelbar Betroffene (der Reiseanmelder und/oder die Reisenden) von dem Schaden Kenntnis erlangt hat bzw. hätten er-langen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.
15. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Unzufriedenheit mit der Erbringung der Vertragsleistungen besteht, besteht die Möglichkeit, den Kundenservice des Reiseveranstalters zu kontaktieren. Dieser ist erreichbar unter:
Delikatours Anke Wright, Elmendorfs Kamp 31, D-33334 Gütersloh oder .
Der Reiseveranstalter nimmt nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Gleichwohl besteht die gesetzliche Vepflichtung, mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Tel. 07851/7957940, Fax 07851/7957941, E-Mail:
16. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
16.1. Der Reiseanmelder bzw. die Reisenden werden in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen in gesetzlich vorgeschriebener Form und Umfang spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten über etwaige die gebuchten Reiseleistungen be-treffende Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften informiert. Insbesondere werden der Reiseanmelder bzw. die Rei-senden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas unterrichtet.
16.2. Es obliegt ausschließlich dem Reiseanmelder und/oder den Reisenden, sämtliche Visa- und gesundheitspolizeilichen Bestim-mungen zu erfüllen, die die gebuchte Reiseleistung betreffen. Insbesondere sind der Reiseanmelder und/oder die Reisenden verpflichtet die von dem Reiseanmelder und/oder den Reisenden für die Durchführung/Erbringung der gebuchten Reiseleis-tung benötigten Personalausweise, Pässe, Visa, Einfuhrpapiere und sonstigen notwendigen Reisedokumente zu beantragen, auf Richtigkeit zu überprüfen und mitzuführen. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haftet der Reiseveranstalter nicht.
17. Hinweise zu Versicherungen
17.1. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abzuschließen. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht enthalten.
17.2. Der Reiseveranstalter vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
18. Datenschutz
18.1. Datenspeicherung und Datenweitergabe
Die personenbezogenen Daten des Reiseanmelders und die personenbezogenen Daten der Reisenden, z. B. Name, Adresse, Postanschrift, e-mail, Telefon etc., werden von dem Reiseveranstalter zum Zwecke der Vertragsausführung und – sofern dem zugestimmt wurde oder dies gesetzlich zulässig ist – für weitere Zwecke erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und ge-löscht. Jegliche Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.delikatours.com/datenschutz, entnommen werden. Diese kann auch gespeichert werden.
18.2. Widerrufs- und Einsichtsrecht
Soweit der Nutzung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zugestimmt wur-de, kann der weiteren Nutzung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten sowie der Speicherung dieser Daten jederzeit durch postalische Mitteilung an Delikatours Anke Wright, Elmendorfs Kamp 31, D-33334 Gütersloh oder per E-Mail an widersprochen werden. Nach Erhalt dieses Widerspruchs wird der Rei-severanstalter eine weitere Übermittlung von Werbung unverzüglich einstellen. Weiterhin besteht ein Recht auf Antrag und unentgeltlich Auskunft von dem Reiseveranstalter über von diesem die beantragende Person („Betroffener“ genannt) betref-fende, gespeicherte Daten zu erhalten. Dem Betroffenen steht ebenfalls das Recht zu, Berichtigung, Löschung oder Sperrung der ihn betreffenden Daten zu verlangen. Einer Löschung können u. U. gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke entgegenstehen. Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.delikatours.com/datenschutz entnommen werden. Diese kann auch gespei-chert werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Erfüllungsort für die Ansprüche auf Bezahlung des Reisepreises und von Rücktrittskosten, und sonstigen Zahlungsansprü-chen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz des Reiseveranstalters, Gütersloh.
19.2. Gerichtsstand ist – sofern der Reiseanmelder und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz des Reiseveranstalters, Gütersloh.
19.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen dem Reiseanmelder und/oder den Rei-senden und dem Reiseveranstalter geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Her-kunftsstaates des Reiseanmelders und/oder der Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.
19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages.
Stand 01.01.2023